Öko-Test verbreitet Panik und Unsicherheit
Öko-Test schürt Verbraucherunsicherheit
VKE-Kosmetikverband wehrt sich gegen unsachliche Darstellungen
Der VKE-Kosmetikverband, Berlin, Repräsentant der Hersteller und Distributeure der mittleren und gehobenen Kosmetik in Deutschland übt zum wiederholten Mal scharfe Kritik an der regelmäßigen Panikmache durch Veröffentlichungen über Parfüms in der Zeitschrift Öko-Test.
VKE-Geschäftsführer Martin Ruppmann: „Die stereotyp-negative Testberichterstattung über die vermeintliche Gesundheitsgefährdung durch Düfte zu Beginn des wichtigen Weihnachtsgeschäftes entbehrt jeglicher sachlich-fachlicher Grundlage und schürt unnötig die Verunsicherung der Verbraucher. Mit Nachdruck weisen wir daher darauf hin, dass die Verwendung von Düften und duftenden Pflegeprodukten für die Konsumenten völlig unbedenklich ist. Schaden entsteht jedoch sowohl dem Handel als auch der Industrie, wenn besorgte Verbraucher mit Kaufzurückhaltung reagieren.“
Der VKE-Kosmetikverband sieht seine Aufgabe in diesem Zusammenhang insbesondere auch in der Wahrung der Verbraucherinteressen und der Vermeidung einer groben Irreführung der Konsumenten. Alle Behauptungen über Gesundheitsgefährdungen spiegeln nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft. Die von der Kosmetikindustrie verwendeten Inhaltsstoffe werden in der eingesetzten Konzentration von den relevanten staatlichen Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene auch weiterhin als unbedenklich eingestuft.
„Der VKE-Kosmetikverband mit seinen Mitgliedsunternehmen steht für die absolute Sicherheit seiner über autorisierte Händler vertriebenen Duft- bzw. Kosmetikmarken. Ein schöner Duft als Ausdruck von Individualität ist und bleibt somit ein tolles Weihnachtsgeschenk.“, sagt Martin Ruppmann.
Die Unbedenklichkeitserklärung des Kosmetikverbandes:
Unbedenklichkeitserklärung des VKE zu Inhaltsstoffen
Insbesondere die Zeitschrift Ökotest kritisiert regelmäßig viele in Kosmetikprodukten eingesetzte Inhaltsstoffe als bedenklich und gesundheitsgefährdend.
Der VKE-Kosmetikverband stellt diesbezüglich fest: Alle verwendeten Stoffe stehen auf den Positivlisten des SCCNFP (Scientific Committee on Cosmetic Products and Non Food Products intended for Consumers) und gelten nach heutigem Kenntnisstand und in der festgeschriebenen Konzentration als absolut unbedenklich.
▪ Formaldehydabspalter
Laut Öko-Test stehen diese Stoffe im Verdacht, Krebs zu erregen und die Haut altern zu lassen.
Die Fakten: Formaldehydabspalter werden zur Konservierung kosmetischer Produkte verwendet. Der Gesetzgeber hat diese Substanzgruppen in der Kosmetikverordnung in einer Positiv-Liste bewertet und geregelt. Danach kommen nur Substanzen zum Einsatz, die für den Verbraucher in den zugelassenen Konzentrationen unbedenklich sind. Formaldehydabspalter geben geringe Mengen Formaldehyd ab, die regelmäßig unter der Deklarationsgrenze von 0,05 % liegen. So geringe Konzentrationen lösen selbst bei einem Allergiker keine Reaktionen aus und können auch nicht die Schleimhäute reizen. Die praktischen Daten bei Menschen sprechen eindeutig gegen die Krebsgefahr, wie die Krankheits-Statistik z. B. bei Pathologen, die dem Stoff in deutlich höherer Konzentration ständig ausgesetzt sind, beweist.
▪ Halogenorganische Verbindungen
Laut Öko-Test gelten viele solcher Verbindungen als Allergieauslöser, einige könnten Krebs verursachen oder sich in der Umwelt anreichern.
Die Fakten: Diese Stoffe dienen meistens zur Konservierung kosmetischer Mittel und sind vom Gesetzgeber durch die Kosmetikverordnung zugelassen, so dass für den Verbraucher die Verträglichkeit der Produkte gesichert ist. Diese Substanzen durchlaufen für die Verwendung in Europa aufwändige Prüfungen und werden zudem nur in geringen Konzentrationen eingesetzt. Weder toxikologische Untersuchungen noch langjähriger Einsatz weisen auf gesundheitliche Gefährdungen der Verbraucher oder eine höhere Rate an Unverträglichkeitsreaktionen hin. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste der gesetzlich zugelassenen Konservierungsmittel ist, dass die erlaubten Konzentrationen für den Verbraucher kein Risiko bieten und damit natürlich auch keinen Krebs auslösen.
▪ Diethylphthalat (DEP)
Laut Öko-Test, erspart der Einsatz von DEP dem Hersteller die Branntweinsteuer. Zudem soll DEP eine hormonähnliche Wirkung haben.
Die Fakten: Der in EdTs, ASL und EdCs verwendete Alkohol wird vergällt, damit er nicht zu Trinkzwecken verwendet wird. Der Gesetzgeber hat verschiedene Vergällungsmittel, u.a. das Diethylphthalat/DEP, für diese Zwecke zugelassen. Das unabhängige wissenschaftliche Beratergremium für die EU-Kommission, das SCCNFP, hat sich mit der Sicherheit von Diethylphthalat unter Berücksichtigung neuester Daten beschäftigt und nach Überprüfung aller Fakten festgestellt, dass für Diethylphthalat unter den augenblicklichen Anwendungskonzentrationen keinerlei Restriktionen für die Sicherheit des Verbrauchers vorgenommen werden müssen und Diethylphthalat kein Risiko für den Verbraucher darstellt.
▪ PEG/PEG-Derivate
PEGs, so Öko-Test, könnten die Haut durchlässiger machen und so Schadstoffe in den Körper einschleusen. Sie trockneten die Haut aus.
Die Fakten: PEGs werden seit langem bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kosmetika als Emulgatoren bzw. als Grund-und Hilfsstoffe eingesetzt. Es gibt keine medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse, die auf Gefahren für den Verbraucher hinweisen. Die Gesellschaft für Dermopharmazie hat das Potenzial einer Penetrationsförderung durch PEG-Verbindungen in Kosmetika beurteilt und kommt zu dem Schluss, dass die generelle Annahme einer penetrationsfördernden Wirkung nicht sachgerecht ist.
▪ Mehr als 1 % Paraffine/Silikone, Erdölprodukte in der Lipidphase
Öko-Test kritisiert, Paraffinöle könnten die Haut eventuell zu sehr abdecken und dadurch die Zellbildung und den Stoffwechsel stören. Sie sollen billiger Ersatz für hochwertige pflanzliche Stoffe sein.
Die Fakten: Paraffinöle werden seit über 100 Jahren zur Herstellung von Arzneimitteln (Deutsches Arzneimittelbuch) und Kosmetika verwendet. Sie haben sich aufgrund der hervorragenden Pflegeleistung und Hautverträglichkeit bewährt. Der besondere Vorteil dieser Fette ist die hohe Oxidations-Stabilität, d.h. sie werden nicht ranzig im Gegensatz zu pflanzlichen oder tierischen Fetten.
▪ Polyzyklische Moschusverbindungen
Öko-Test kritisiert diese Verbindungen als gesundheitsschädlich, zudem könnten sie sich im menschlichen Fettgewebe anreichern.
Die Fakten: Gemäß der Endbeurteilung des unabhängigen wissenschaftlichen Beratergremiums für die EU-Kommission, SCCNFP, kann die in der Parfümerie langjährig als Fixateur verwendete polyzyklische Moschusverbindung HHCB ohne jede Konzentrationseinschränkung, AHTN mit 12 % im Parfümöl als sicher und unbedenklich für den Verbraucher verwendet werden. Moschusduft wird heute synthetisch perfekt nachgebildet. Das verhindert die Ausrottung des artengeschützten Moschustieres.
▪ Deklarationspflichtige Duftstoffe
26 Parfüminhaltsstoffe werden ab einer Konzentration im Fertigprodukt von 0,001 % für auf der Haut verbleibende Produkte und 0,01 % für Kurzzeitkontakt-Produkte nach dem INCI-System deklariert. Damit soll dem sensibilisierten Verbraucher eine schnellere und weitergehende Information zum Produkt gegeben werden, um das Auftreten einer allergischen Reaktion zu vermeiden. Für den normalen, nicht sensibilisierten Verbraucher sind diese Inhaltsstoffe ohne Bedeutung und gut verträglich. Vergleichbar ist dies mit der Lebensmittelallergie wie zum Beispiel der Nussallergie oder der Pilzallergie, die bei einigen wenigen Menschen besteht. Darum braucht aber nicht die ganze Menschheit auf Nüsse oder Pilze zu verzichten. Generell sollte man sich vergegenwärtigen, dass die Inhaltsstoffangaben als neutrale Deklaration vornehmlich geschaffen wurden, um dem Allergiker zu helfen. Mit der offenen Information an den Verbraucher wie der Inhaltsstoffdeklaration betreibt die Kosmetikindustrie positiven Verbraucherschutz. Für Öko-Test ist diese Substanzgruppe ein neues Kapitel „Schadstoffe“, deren Anwesenheit künftig noch nicht einmal durch Analysen, sondern nur durch Überprüfung der Inhaltsstoffangabe, der Volldeklaration festgestellt wird. Wären diese 26 Riechstoffe für den Verbraucher ein Risiko, so hätte der Gesetzgeber sie – wie bei anderen Stoffen geschehen – verboten. Aber die Risikobewertung gab hierfür keinen Grund her. Ganz wichtig: Nicht alles, was deklariert werden muss, ist gleichzeitig auch gefährlich!
▪ Chemische UV-Filter
Öko-Test unterstellt bestimmten UV-Filtern eine hormonelle Wirkung.
Die Fakten: Die in einer (nicht dem wissenschaftlichen Standard genügenden) Untersuchung ermittelten Hormon-Effekte von UV-Filtern liegen um einen Faktor von 1 Million unter dem Wert des natürlich im menschlichen Körper vorkommenden Östrogens Estradiol. Ein anderer Vergleich: Die östrogene Wirkung von Sojaproteinen in Lebensmitteln liegt 3-bis 6-tausendmal höher als die für UV-Filter angeblich mögliche Hormonwirkung. UV-Filter werden in EdTs bzw. Parfüms zum Produktschutz gegen Farbveränderung in niedrigen Konzentrationen von 0,05 bis 0,1 % eingesetzt. Für Sonnenschutzprodukte sind die UV-Filter in Konzentrationen von 2 % bis 15 % zugelassen. Da die UV-Filter selbst in diesen Konzentrationen kein gesundheitliches Risiko darstellen, ist die Beanstandung in EdTs bzw. Parfüms und parfümierten Körperlotionen nicht nachvollziehbar.
▪ Parfumfrei
Ob ein Produkt „parfumfrei“ ist, ist aus der Deklaration zu ersehen. Es kann jedoch nicht grundsätzlich beanstandet werden, wenn ein Produkt nicht parfumfrei ist.
▪ PVC-/PVDC-chlorierte Kunststoffe in der Verpackung
Öko-Test untersucht die Verpackung auf das Vorhandensein von PVC, da dieses in der Müllverbrennung gesundheitsschädliche Dioxine bildet und die Umwelt bei der Herstellung und Entsorgung belastet.
Die Fakten: PVC wird, wenn überhaupt, nur in geringen Mengen bei Kosmetikverpackungen verwendet.
▪ Umkarton, der kein Glas schützt
Wird für Behälter, die nicht aus Glas sind, ein Umkarton verwendet, stuft Öko-Test das als negativ ein. Umkartons dienen dem Schutz jedes Primärbehälters vor Licht, Staub und als Transportschutz. Bei hochwertigen Produkten trägt die Faltschachtel zum Image des Produktes bei und dient auch als Geschenkverpackung. Zudem sind Papier und Pappe recycelfähige Materialien. Für den Handel erfüllen Umkartons oft noch den Zweck einer besseren Stapelfähigkeit /Plazierungsmöglichkeit.
Stand November 2008
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